Erfolgreich verkauft: 4 Grundstück in Aussichtslage kein Bauzwang

4283 Bad Zell

Beschreibung

Insgesamt sind noch 4 Grundstücke frei.

Für die Grundstücke besteht kein Bebauungsplan. Ein Bauzwang ist nicht gegeben. Die Flächenwidmung ist Bauland der Kategorie „Wohngebiet“.

 

Die Bauaufschließungskosten werden entsprechend den geltenden Gebührenverordnungen  vorgeschrieben:

Kanalanschlussgebühr: derzeit € 3.514,00 exkl. 10 % Ust pro Grundstück (Mindestanschlussgebühr)

Wasserleitungsanschlussgebühr: derzeit € 2.014,00 exkl. 10 % Ust pro Grundstück (Mindestanschlussgebühr)

 

Der Verkehrsflächenbeitrag richtet sich grundsätzlich nach der Bauplatzgröße:

757/1 mit 1.153 m²          Verkehrsflächenbeitrag: € 2.933,78

757/3 mit 736 m²             Verkehrsflächenbeitrag: € 2.343,97

757/4 mit 1.063 m²          Verkehrsflächenbeitrag: € 2.816,95

757/11 mit 1.026 m²       Verkehrsflächenbeitrag: € 2.767,50

 

Die technische Infrastruktur (Schmutz- u. Reinwassserkanal, Ortswasserleitung bzw. die öffentliche Verkehrsfläche) besteht bereits.

 

Erhöhte Lage in einem neuen Siedlungsgebiet